Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Leipzig

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten? Rechtsanwalt Arbeitsrecht Leipzig gesucht? 

Wir sind für Sie da.

Wir vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wir kennen uns im Arbeitsrecht aus und beraten Sie u.a. zum Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz oder Teilzeit- und Befristungsgesetz.

FAQs Arbeitsrecht

In Zeiten der Corona-Krise beraten wir im Arbeitsrecht zu Themen wie Kurzarbeit oder auch vermehrt zu Kündigungen. Für einen kurzen Überblick helfen unsere FAQs auf dieser Seite.

Erstberatung bei Kündigungen von Arbeitsverträgen

Wir informieren sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Arbeitsvertragsrecht, z.B. Kündigungsfristen, Formvorschriften und Vorraussetzungen von Kündigungen, Anspruch und Höhe einer Abfindung und zu beachtende Fallstricke sowohl bei Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag als auch in einem arbeitsgerichtlichen Klageverfahren.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig

Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt in Leipzig

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt in Leipzig

Daniel Baumgärtner - Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Öffnungszeiten
Mo–Do 8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30
Freitag 9:00 – 12:00 und 13:00 – 14:30
SOFORT TERMIN VEREINBAREN:
online Terminvereinbarung
0341 22 5 22 780
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Sie wurden entlassen?  Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Leipzig?!

Der Kündigungsschutz gilt jederzeit. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist der betroffene Arbeitnehmer nicht schutzlos und kann die Kündigung vom zuständigen Arbeitsgericht überprüfen lassen. Nach dem Zugang einer Kündigung sollte wegen der knappen Frist (3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage) schnell reagiert werden. Im Arbeitsrecht geht es oft um existenzielle Entscheidungen. Besonders dann, wenn es um den eigenen Arbeitsplatz geht, ist schnelle und professionelle Unterstützung erforderlich. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat und unseren jahrelangen Erfahrungen im Arbeitsrecht zur Verfügung.

Sofortige Hilfe bei Kündigung vom Anwalt für Arbeitsrecht! 

  • kurzfristige Prüfung der Kündigung auf Formfehler, Wirksamkeit und Fristen

  • fristgemäße Einreichung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Leipzig

  • Einhaltung der Klagefrist (3-Wochen Frist)

  • Aushandeln einer Abfindung, Interessenvertretung vor dem Arbeitsgericht

Beratung Arbeitsrecht zu Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag

und Arbeitszeugnis sind häufige Themen, zu denen wir unsere Mandanten im Arbeitsrecht anwaltlich beraten und gerichtlich unterstützen. Wir beraten und informieren jedoch auch Unternehmen und Arbeitgeber in verschiedensten arbeitsrechtlichen Belangen z.B. bei Stellenausschreibungen, Gestaltung individueller Arbeitsverträge, Datenschutz, Teilzeit- und Befristungen von Arbeitsverträgen und bei Kündigungen und Verhandlungen und der Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen und Zeugnissen.

Leistungen im vom Anwalt im Arbeitsrecht 

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Gegen die Kündigungnmuss innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Benötige ich dafür einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht? Nein, zwar ist es sicher vorteilhaft, sich nicht nur von einem Rechtsanwalt beraten sondern auch vor Gericht vertreten zu lassen, zwingend ist dies jedoch nicht. Eine Kündigungsschutzklage kann auch selbst und ohne Anwalt erhoben und vor Gericht vertreten werden.

Kann ein Arbeitsvertrag einfach (fristlos) gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung ist nicht so einfach möglich. Denn bei einer fristlosen Kündigung benötigt der Kündigende einen wichtigen Grund. Jedoch ist, gerade im Kleinbetrieb (bis 10 Mitarbeiter), eine betriebsbedingte, ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich. Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), d.h. im Betrieb sind regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte tätig und die eigene Beschäftigungsdauer beträgt bereits mehr als 6 Monate, ist die Kündigung dagegen ebenfalls nicht mehr so einfach. Hier ist bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl durchzuführen. 

Eine Kündigung sollte bei Zweifeln im Wege einer Kündigungsschutzklage überprüft werden.

Wichtig: Wird innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung keine Kündigungsschutzklage eingereicht, so ist die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis wird mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet, und das unabhängig, ob die Kündigung tatsächlich Mängel hatte oder unwirksam war.

Habe ich (weiterhin) Anspruch auf Homeoffice?

Ein eigener rechtlicher Anspruch von zu Hause aus arbeiten zu können existiert nach wie vor nicht. Im Einzelfall kann sich ein solcher Anspruch auf Homeoffice oder auch auf mobiles Arbeiten jedoch aufgrund einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, aus Tarifvertrag bzw. aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. 

Neu: Auch eine Pflicht Homeoffice dort zu ermöglichen, wo betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen, ist  ersatzlos weggefallen. Wegen der weiter geltenden Qarantäneregeln wird jedoch durch den Arbeitgeber oftmals freiwillig Arbeiten im Homeoffice ermöglicht, um Ansteckungen und somit Ausfälle von MitarbeiterInnen zu verhindern.

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Eine gesetzliche Verpflichtung nach einer Kümdigung existiert nur unter bestimmten Voraussetzungen. In der Regel erfolgt eine Abfindungszahlung nur im Rahmene einer Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. Ein solcher Auflösungsvertrag wird jedoch zumeist nur dann abgeschlossen und eine Abfindung vereinbart, wenn eine Kündigung schwierig ist oder die damit verbundenen Nachteile ausgeglichen bzw. umgangen werden sollen. Gibt es eine feste Abfindungshöhe? Nein, auch diese ist im Einzelfall zu vereinbaren und nicht geregelt. Zwar gibt es gewisse Parameter, an welchen sich orientiert wird, z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit und Monatsgehalt, jedoch ist die Abfindung, wie auch anderes, stets verhandelbar.

  • kurzfristige Terminvergabe und Beratung in unserer Leipziger Kanzlei
  • Erstberatung (auch per Telefon oder per Videotelefonie) durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht
  • vorherige Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen und Berücksichtigung bei der Beratung
  • Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und Informationen zum weiteren Vorgehen
  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
  • gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Kündigungen
  • Einreichen einer Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Leipzig
  • Muster Arbeitsvertrag leicht anpassbar und sofort einsetzbar als kostenpflichtiger Download
  • langjährige rechtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts – 13 Jahre Erfahrungen im Arbeitsrecht
  • Erfahrungen aus vielzähligen Kündigungsschutzprozessen und Verhandlungen von Abfindungen
  • persönliche Beratungen zu Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Verhandlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • hohes Maß an Engegament im Arbeitsrecht zur Durchsetzung der Ziele unserer Mandanten
  • mehrjährige Dozententätigkeit für die iba Leipzig im Bereich des Arbeitsrechts
  • wir erhalten regelmäßig Top-Bewertungen von unseren Mandanten, z.B. auf dem Portal Anwalt.de
  • Sie erreichen uns per Telefon 0341-225 22 780 oder per E-Mail db@baumgaertner-friedrich.com
  • wir informieren Sie transparent und umfassend über die anfallenden Kosten im Arbeitsrecht
  • im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten selbst (1. Instanz)
  • bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Leipzig zahlen Sie daher nur den eigenen Anwalt
  • bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten rechnen wir in der Regel gesetzlich nach Gegenstandswert ab
  • bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht trägt diese die Kosten
  • weitere Informationen zu unseren Kosten finden Sie hier