Ihr Rechtsanwalt Verkehrsstrafrecht

Leipzig

Anwalt Verkehrsstrafrecht in Leipzig

Sie hatten einen Verkehrsunfall und suchen einen kompetenten und zuverlässigen Anwalt für Verkehrsstrafrecht. Wir verteidigen Sie bei Vorwürfen aus dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts. Egal ob gegen Sie wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung oder wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt wird. Ich unterstütze Sie während der Ermittlungen oder auch in der Gerichtsverhandlung und verteidige Sie kompetent und erfolgreich.

Vertretung ausschließlich im Verkehrsstrafrecht

Bei einem Strafverfahren, also wenn Sie im Straßenverkehr strafrechtlich in Erscheinung getreten sind oder sein sollen und gegen Sie ermittelt wird und Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben, stehe ich an Ihrer Seite. Ich kenne die rechtlichen Möglichkeiten und beschaffe die Ermittlungsakten, so dass die Angelegenheit in Ihrem Sinne rechtlich geprüft und sich gegen die Vorwürfe verteidigt werden kann.

Wir beraten und vertreten ausschließlich in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Strafverfolgung wegen Verkehrsdelikten, z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort = Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr, usw. )

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

  • Verkehrsstrafrecht (Nötigung, Fahrerflucht/Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr…) u.a.

Kosten im Verkehrsstrafrecht und Rechtsschutzversicherung

Im Verkehrsstrafrecht arbeiten wir überwiegend mit Rechtsschutzversicherungen (ADAC, Allianz, ARAG, DEVK, HUK, Roland, usw.) zusammen, diese übernehmen im Verkehrsstrafrecht und im Strafrecht bei fahrlässigen Handlungen, häufig die Anwaltskosten. Sie zahlen dann nur eine ggf. vorhandene Selbstbeteiligung.

Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, informieren wir Sie selbstverständlich gern auch im Verkehrsstrafrecht von Anfang an transparent und nachvollziehbar über die anfallenden Kosten.

Wer trägt die Anwaltskosten im Strafverfahren ?

Im Strafverfahren übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten für fahrlässig begehbare Delikte (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs) jedoch in der Regel nicht bei ausschließlich vorsätzlichen strafbaren Delikten (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Beleidigung).

Weitere Kosteninformationen erhalten Sie telefonisch, per E-Mail oder auf unserer Seite zum Honorar.

Anwalt Strafrecht Verkehrsrecht Leipzig

Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt in Leipzig

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner (Strafrecht)

Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt in Leipzig

Daniel Baumgärtner - Rechtsanwalt

Öffnungszeiten
Mo–Do 8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30
Freitag 9:00 – 12:00 und 13:00 – 14:30
SOFORT TERMIN VEREINBAREN:
online Terminvereinbarung
0341 22 5 22 780
Jetzt erreichbar - Wir sind persönlich für Sie da!

Schmerzensgeld, Schadensersatz, Führerscheinentzug und Fahrverbot sind häufige Themen, zu denen wir unsere Mandanten im Bereich Verkehrsstrafrecht und im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen anwaltlich beraten.

Anwalt Verkehrsstrafrecht in Leipzig

Bevor Sie als Beschuldigte(r) in einem Strafverfahren der Vorladung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Folge leisten oder eine Aussage machen wollen, sprechen Sie mit einem Anwalt und lassen Sie sich rechtlich beraten. Wie ganz allgemein im Strafrecht auch, so gilt bei Strafverfahren mit Bezug zum Straßenverkehr:

„Schweigen ist Gold.“ Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht!

Reagieren Sie schnell. Wir beraten Sie kurzfristig zum Ablauf des Strafverfahrens und den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Selbstverständlich vertreten wir Sie dabei zielführend und vorausschauend. Vereinbaren Sie kurzfristig ein Erstberatungsgespräch und lassen Sie sich über Ihre Rechte als Beschuldigte(r) beraten.