KÖRPERVERLETZUNG § 223 STGB

Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung erhalten?

§ 223 StGB Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Sie haben als Beschuldigter eine Vorladung der Polizei erhalten und Ihnen wird eine Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB oder 229 StGB) vorgehalten. Lassen Sie sich zuvor durch einen Anwalt für Strafrecht zu dem Vorwurf einer Körperverletzung beraten. Machen Sie keine (voreiligen) Angaben oder gar eine Aussage, bevor Sie mit einem Rechtsanwalt über den Sachverhalt gesprochen haben. Nehmen Sie Ihre Interessen jetzt wahr.

Muss ich als Beschuldigte(r) einer Körperverletzung bei Vorladung durch die Polizei auch erscheinen?

Es ist ratsam, als Beschuldigte(r) einer Körperverletzung keine Angaben vor der Polizei oder auch gegenüber der Staatsanwaltschaft zu machen. Falls die Vorladung von der Polizei erfolgt und nicht durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde, besteht noch nicht einmal die Pflicht der Vorladung folge zu leisten. Daher muss in der Regel noch nicht einmal erschienen werden. Auch eine Absage oder Begründung ist nicht nötig. Dies geschieht, wenn überhaupt nur aus Höflichkeit. Vorsicht bei Absagen per Telefon, da auch dort Angaben zur Sache gemacht werden können, die später nachteilig werden könnten. Im Falle der Anordnung der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft besteht zwar eine Pflicht zum Erscheinen, jedoch bleibt das Recht eines Beschuldigten, die Aussage zu verweigern. In diesem Fall sollte möglichst auch keine Aussage gemacht werden, hier empfiehlt es sich bereits einen Strafverteidiger zu kontaktieren und diesen als Unterstützung mitzunehmen.

Muss ich als Beschuldigte(r) den Anhörungsbogen (schriftliche Aussage) ausfüllen?

Nein, auch diese Verpflichtung besteht für Beschuldigte in Strafsachen nicht. Vielmehr sind auch bei einer schriftlichen Anhörung nur die Pflichtangaben auszufüllen und keine weiteren Angaben zur Sache zu machen. Eine weitere Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann dabei erwähnt und angegeben werden, so dass vermieden wird, dass noch weitere Vernehmungsversuche unternommen werden.

Wie kann mir ein Rechtsanwalt beim Vorwurf einer Körperverletzung weiterhelfen?

Rechtsanwälte haben die berufliche Pflicht zu schweigen und daher kann mit einem Strafverteidiger offen der Sachverhalt erörtert und besprochen werden, ohne dass dies irgend jemand bekannt wird. Wir behandeln Ihre Anfrage von Anfang an vertraulich und nehmen nur das nötigste auf. Bei der ersten Kontaktaufnahme werden wir Ihnen telefonisch mitteilen, ob wir im Rahmen einer Beratung oder auch einer Vertretung tätig werden können. Bei Körperverletzungen werden wir mit Ihnen kurzfristig einen kostenpflichtigen Erstberatungstermin vereinbaren. In einer ausführlichen ersten Rechtsberatung werden Sie durch einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht und Körperverletzungsdelikte über die rechtlichen Gegebenheiten und die nächsten Schritte informiert. Soweit es die Informationen zum Zeitpunkt der Beratung zulassen, wird eine Handlungsweise empfohlen oder mögliche weitere Schritte aufgezeigt. Zusammen mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht und dessen Empfehlungen entscheiden Sie, welche der aufgezeigten Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.

Was macht ein Rechtsanwalt für Strafrecht?

Falls es zu einer Beauftragung im Strafverfahren wegen Körperverletzung kommt, zeigen wir die Verteidigung an und beantragen gleichzeitig bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte. Sobald uns die Strafakte vorliegt, werden wir den Akteninhalt anhand der Ihnen vorgeworfenen Körperverletzungshandlung prüfen und gemeinsam die weiteren Schritte und Möglichkeiten besprechen und dabei eine umfassende Auswertung der Akte vornehmen. 


Vereinbaren Sie einen Termin, wir freuen uns auf Ihren Anruf. 

Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt in Leipzig

Daniel Baumgärtner - Rechtsanwalt

Öffnungszeiten
Mo–Do 8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30
Freitag 9:00 – 12:00 und 13:00 – 14:30
SOFORT TERMIN VEREINBAREN:
online Terminvereinbarung
0341 22 5 22 780
Unser Anrufbeantworter ist jetzt geschaltet.

Hinweise bei Vorwurf einer Körperverletzung

Inhaltsübersicht

  1. einfache Körperverletzung
  2. gefährliche Körperverletzung
  3. fahrlässige Körperverletzung

Erforderlich ist für die einfache Körperverletzung eine körperliche Misshandlung einer anderen Person. Jedoch ist nicht jede unangemessene Behandlung eine im Sinne des § 223 StGB strafbare Körperverletzung. So stellen zum Beispiel ein Stoßen gegen die Brust oder ein Kneifen in den Po mit nur geringer Gewalteinwirkung und lediglich leichten Beeinträchtigungen wohl in der Regel keine strafbaren Körperverletzungen dar. Wobei grundsätzlich für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung ebenso wenig erhebliche Gewalteinwirkungen oder gar sichtbare Verletzungen vorliegen müssen. So wurde zum Beispiel das Nehmen in den „Schwitzkasten“ als strafbare Körperverletzung gewertet, da das Opfer dadurch Nackenschmerzen erlitt und auch die Art der Ausführung der Körperverletzungshandlung die Schwelle zur Unerheblichkeit überschritten hat.

Für die Verfolgung ist ein Strafantrag durch Verletzten oder bei Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses, § 230 StGB.

Wenn die einfache Körperverletzung zusammen durch ein besonderes Merkmal des § 224 StGB erfüllt wurde, so spricht man von einer gefährlichen Körperverletzung.

Besondere Qualifikationsmerkmale für eine gefährliche Körperverletzung sind:

  1. mittels Beibringung durch Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe
  2. mittels Waffe oder anderen gefährlichen Werkzeugs
  3. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
  4. durch eine das Leben gefährdende Behandlung

Wird die Körperverletzung nicht absichtlich verursacht, spricht man von einer fahrlässigen Begehung. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht (Pflichtverletzung und Vermeidbarkeit, z.B. zu hohe Geschwindigkeit oder zu geringer Abstand im Straßenverkehr und bei richtigem zu erwartenden Verhalten wäre es nicht zum Unfall und dadurch zu einer Verletzung gekommen) lässt. Aber auch eine fahrlässige Körperverletzung kann nach § 229 StGB strafbar sein. Zumeist kommt es bei Unfällen im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit Tieren (z.B. Hundebiss) zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch für die Verfolgung einer fahrlässigen Körperverletzung ist ein Strafantrag oder das Vorliegen des öffentlichen Interesses erforderlich, § 230 StGB.

einfache Körperverletzung nach § 223 StGB = gesetzlicher Strafrahmen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Urteile zu Körperverletzungen nach § 223 StGB

  • wuchtiger Faustschlag ins Gesicht mit anschließender Bewusstlosigkeit und mehrtägigem Krankenhausaufenthalt und Schädelhirntrauma 2 Taten = 1 Jahr und 3 Monate Gesamtfreiheitsstrafe (Bewährung)
  • heftige Ohrfeige mit ca. 10 minütigen anhaltenden Schmerzen = 20 – 30 Tagessätze Geldstrafe 

gefährliche Körperverletzung § 224 StGB = gesetzlicher Strafrahmen 6 Monate bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe

fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB = gesetzlicher Strafrahmen bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

Urteile zu fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB
  • Verletzung durch nichtangeleinten Schäferhund mit Schleudertrauma und Kopfprellung, fahrlässige Körperverletzung = 20 Tagessätze Geldstrafe

Schmerzensgeld bei Körperverletzung

Zusätzlich kann ein Opfer auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. Dieses bemisst sich nach der Schwere der Folgen, welche durch die Verletzungshandlung eingetreten sind. Bereits bei einer Ohrfeige kann ein Schmerzensgeld von 800,00 € (LArbG  Köln, Urteil v. 27.10.2008, Az. 5 Sa 827/08) ohne weitere Verletzungsfolgen gefordert werden.

Nach Ablauf der Verjährungszeit kann die jeweilige Straftat (außer Mord) nicht mehr geahndet und auch andere Maßnahmen nicht mehr angeordnet werden.

Körperverletzung nach § 223 StGB = Höchststrafe 5 Jahre Freiheitsstrafe

Verjährung einfache Körperverletzungen nach 5 Jahren

gefährliche Körperverletzung § 224 StGB = Höchststrafe 10 Jahre Freiheitsstrafe

Verjährung gefährliche Körperverletzungen nach 10 Jahren

fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB = Höchststrafe 3 Jahre Freiheitsstrafe

Verjährung fahrlässige Körperverletzung nach 3 Jahren

 

Im Strafrecht vereinbaren wir regelmäßig Vergütungsvereinbarungen – je nach Zeitpunkt des Strafverfahrens variieren auch die zu zahlenden Anwaltskosten. Diese bestimmen sich nach Umfang und Schwierigkeit der Körperverletzung.

In durchschnittlichen Fällen einer Körperverletzung vereinbaren wir regelmäßig Vergütungsvereinbarungen für die Strafverteidigung. Die Vergütung kann dabei sowohl als Pauschale für bestimmte Abschnitte des Strafverfahrens als auch als Stundenhonorar vereinbart werden.

Bei umfangreichen Verfahren wird eine Kombination von Pauschale und Stundenvereinbarung vereinbart.

Die Höhe der Anwaltskosten bei Vorwurf einer Körperverletzung bestimmt sich nach Umfang und Straferwartung und wird vor der Beauftragung einer Verteidigung mit dem Anwalt transparent besprochen und mittels schriftlicher Vergütungsvereinbarung festgelegt.