Rechtsanwalt  für Urheberrecht

Leipzig

Anwalt bei Urheberrechtsverletzung (z.B. Frommer Legal) Leipzig

Ihnen wird eine Rechtsverletzung, nämlich die des öffentlichen Zugänglichmachens nach § 19a UrhG vorgeworfen und Sie wurden durch Kanzleien wie z.B. Daniel Sebastian, FROMMER LEGAL (vormals Waldorf Frommer), Daniel Sebastian, IPPC Law, RKA Rechtsanwälte usw. abgemahnt? Leider hat sich dieses Geschäftsmodell zu einem Massengeschäft mit guten Umsätzen entwickelt. In der Abmahnung werden wegen der Rechtsverletzung verschiedene Ansprüche gefordert. So wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der die von der Rechtsverletzung ausgehende Wiederholungsgefahr ausräumen soll. Dieser Anspruch ist einer von mehreren Ansprüchen im Urheberrechtsgesetz, (UrhG), der von den Rechteinhabern aufgrund einer Rechtsverletzung gefordert werden kann. Sie können sich auch wegen anderer Urheberrechtsfragen gern an unsere Kanzlei wenden.

Anspruch des Urhebers auf Unterlassung und Beseitigung 

Der Unterlassungsanspruch soll mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Die Wiederholungsgefahr wird dabei ausgeräumt, indem eine Vertragsstrafe für den Fall versprochen wird, dass die Rechtsverletzung erneut auftritt.

Frommer Legal Abmahnung 2024 Abzocke?

Zunächst fragen sich viele Betroffene, ob es sich bei Abmahnungen wegen Downloads im Internet (besser Uploads = öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG) um Abzocke handelt. Schließlich werden mehrere hundert Euro für vermeintlich festgestellte Rechtsverletzungen verlangt, obwohl die betreffenden Werke zumeist für wenige Euro erhältlich sind. So wird zum Beispiel bei einer Abmahnung eines Blockbusters (Film) bei Abmahnung durch Frommer Legal im Jahr 2024 regelmäßig einen Betrag von insgesamt 980,60 EUR, hiervon allein 700,00 EUR als Schadensersatz, geltend macht. Und selbst für eine Folge einer TV-Serie werden zwischen 300,00 – 450,00 EUR als Schadensersatzbetrag verlangt.

Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt in Leipzig

Daniel Baumgärtner - Rechtsanwalt

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Wie wird der Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen berechnet?

Der Rechteinhaber kann Schadensersatz von demjenigen verlangen, der die Verletzung vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen hat, § 97 Absatz 2 UrhG. Da dieser Schadensersatzanspruch regelmäßig nicht so einfach beziffert werden kann, behilft man sich bei der Ermittlung der Schadenshöhe mit der sogenannten Lizenzanalogie. Denn schließlich kann zumeist nicht festgestellt werden, welcher Schaden beim Rechteinhaber aufgrund der Rechtsverletzung eingetreten ist.

Zu guter letzt folgt der vermutlich wichtigste Grund einer Abmahnung, die Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten, regelmäßig Rechtsanwaltskosten. In den erhaltenen Abmahnungen werden dafür je nach Kanzlei und betroffenen Werken (Filme, TV-Folgen, Musik, Software/Spiele) Vergleichsangebote in Höhe von 450,00 Euro bis zu 2.100 Euro angeboten, dabei wird als Grundlage ein Gegenstandswert angegeben, dessen Höhe ebenfalls von 1.000 Euro bis zu 30.000 Euro variiert. Umso höher der angegebene Gegenstandswert, desto höher die geforderte Rechtsanwaltsgebühr und damit der angebotene Vergleichsvorschlag. Bei Abmahnungen durch Frommer Legal werden im Jahr 2024 bei einer Abmahnung eines Films und unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 1.700 EUR (1.000 EUR Unterlassung + 700,00 EUR Schadensersatz) Rechtsanwaltskosten von 235,80 EUR zzgl. USt. verlangt.

Ihr Anwalt bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen  

Daniel Baumgärtner Rechtsanwalt in Leipzig

Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Daniel Baumgärtner

Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nach Abmahnung ?

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann jedoch ebenfalls abgegeben werden und muss daher keine zusätzlichen Verpflichtungen (z.B. Verpflichtung zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten oder die Zahlung eines Schadensersatzbetrages) enthalten, die nicht notwendig gefordert werden können. Zusätzlich enthält diese eine Modifizierung in der Weise, dass der Anspruch ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, jedoch rechtsverbindlich erklärt wird. So wird auch verhindert, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erfüllung des Unterlassungsanspruchs als Schuldeingeständnis gilt.

Empfehlung bei Frommer Legal Abmahnung 2024

Sie sollten auf keinen Fall vorschnell und ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung oder gar eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Lassen Sie sich bei Zweifeln anwaltlich beraten und vermeiden Sie Zahlungen oder zahlen Sie nur so viel wie nötig.

Frommerl Legal Abmahnung 2024

Frommer Legal Abmahnung 2024

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Wir berarbeiten Fälle wegen Abmahnungen von Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) bereits seit 2009. Wir kennen die Fallstricke und die vielfältige Rechtsprechung. Sie werden über die weiteren (empfohlenen) Schritte nach einer ausführlichen Beratung informiert oder auf Wunsch auch durch uns vertreten. Über unsere Kosten für eine Tätigkeit und unsere Leistungen (Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, Vergleichsverhandlung etc.) werden Sie von Anfang an transparent und umfassend informiert. Bei Abmahnung durch Frommer Legal arbeiten wir mit günstigen Pauschalpreisen, wir informieren Sie gern. Nehmen Sie gleich unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Abmahnung wegen illegaler Downloads (Filesharing) finden Sie auf: www.abmahnung.org/filesharing/

Frommer Legal Abmahnung 2024 erhalten? Hilfe vom Anwalt!

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch z.B. FROMMER LEGAL, IPPC Law, Rechtsanwalt Daniel Sebastian usw. sind ernst zu nehmen, nichts tun kann teuer werden. Gerade bei Abmahnungen von Frommer Legal kann es zu Mahnbescheiden und auch Klagen kommen. Dennoch sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und vor allem ungeprüft unterschrieben werden! Besser vom Anwalt mit Erfahrungen im Urheberrecht und mit Frommer Legal Abmahnungen und Klagen über die Folgen und Möglichkeiten beraten lassen.

Erfahrener Rechtsanwalt und was wir für Sie tun können!

  • Beratung und Verteidigung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing im Internet) FROMMER LEGAL, IPPC law, Daniel Sebastian, RKA, …
  • Prüfung der erhaltenen Abmahnung, Unterlassungserklärung sowie der darin enthaltenen Ansprüche (FROMMER LEGAL 2024, Film 980,60 EUR)
  • Informationen zur Urheberrechtsverletzung und den rechtlichen Folgen (Höhe und Angemessenheit von Abmahnkosten, Schadensersatz)

Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise, Hinweise und Tipps zur Minderung der Abmahnkosten, profitieren Sie von unseren umfangreichen, jahrelangen Erfahrungen mit Abmahnkanzleien wie u.a. FROMMER LEGAL

Unser Ziel: Zahlen Sie nichts oder zumindest weniger

Machen Sie keine Experimente und verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung 

Unsere Gegnerliste, weitere Abmahnkanzleien (Auszug)

  • APW (Aufenberg, Petzold, Witte) Rechtsanwälte & Notar (Dortmund)
  • Baumgarten Brandt Rechtsanwälte (Berlin)
  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Berlin)
  • FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hamburg) Malibu Media LLC, John Stagliano, MIG Film usw.
  • IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin) MG Premium Ltd. Zypern
  • Kanzlei Lutz Schroeder (Kiel)
  • Kornmeier & Partner
  • Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte (Augsburg) M.I.C.M. MIRCOM
  • Nümann + Lang Rechtsanwälte (Karlsruhe)
  • Nimrod Rechtsanwälte (Berlin)
  • Philipp Marquort (Kiel)
  • Rechtsanwalt Rainer Munderloh (Oldenburg)
  • Rasch (Hamburg) Universal Music GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH u.a.
  • RKA Rechtsanwälte (Hamburg) Koch Media GmbH
  • Kanzlei Sarwari Yussof (Hamburg)
  • Sasse & Partner (Berlin)
  • Schutt, Waetke Rechtsanwälte (Karlsruhe)
  • SKW Schwarz Rechtsanwälte
  • Frommer Legal (München) Tele München, Warner Bros., Sony Music, Twentieth Century Fox, Leonine Licensing AG, Leonine Distribution GmbH, Studiocanal GmbH
  • WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft (Frankfurt am Main)

BGH Beschluss vom 17. Februar 2021 AZ: 1 ZB 38/20

Anschlussinhaber muss keine Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen, wenn der wahre Täter erst im Gerichtsverfahren und nicht bereits außergerichtlich nach Abmahnung benannt wird

BGH Urteil vom 30. März 2017, Az.: I ZR 19/16

Falls Täter bekannt, muss dieser auch benannt werden (Sekundäre Beweislast Filesharing/P2P)

BGH Urteil vom 24. November 2016, Az.: I ZR 220/15

Prüfungspflicht, keine Änderung des 16-stelligen WLAN-Passworts notwendig (Störerhaftung Filesharing/P2P)

BGH Urteil vom 6. Oktober 2016, Az.: I ZR 154/15

Nachforschungspflicht, keine Kontrolle des PCs oder Täterermittlung notwendig (Filesharing/P2P)

BGH Urteil vom 12. Mai 2016, Az.: I ZR 86/15

keine anlasslosen Belehrungs- und Prüfpflichten bei Volljährigen (Störerhaftung Filesharing/P2P)

BGH Urteile vom 11. Juni 2015, Az.: I ZR 7/14, I ZR 19/14 und I ZR 75/14

200,00 EUR als Schadensersatz pro Musiktitel sind angemessen (Schadensersatzhöhe Filesharing/P2P)

BGH Urteil vom 8. Januar 2014 ‚BearShare‘ AZ: I ZR 169/12

Urteil keine Haftung des Anschlussinhabers bei Nutzung Volljähriger (Störerhaftung Filesharing/P2P)

BGH Urteil vom 15. November 2012 ‚Morpheus‘ AZ: I ZR 74/12

Urteil zur Haftung der Eltern von minderjährigen Kindern (Störerhaftung Filesharing/P2P)

BGH Urteil vom 12. Mai 2010 ‚Sommer unseres Lebens‘ AZ: I ZR 121/08

Urteil zur Wlan-Verschlüsselung (sekundäre Darlegungslast Filesharing/P2P)

 

AG Leipzig Urteil vom 7. August 2015 AZ: 106 C 219/15

keine Belehrungspflicht bei volljährigen Bewohnern einer WG (sekundäre Darlegungslast, Störerhaftung Filesharing)

OLG Dresden, Beschluss vom 5. November 2013, Az: 14 W 348/13

Streitwert 10.000 Euro bei aktuellem Musikalbum (Filesharing/P2P, Urheberrechtsverletzung)